Zertifizierung und Gutachten 2
EN 15567 für Hochseilgärten
Im Februar 2008 ist die Euronorm für Hochseilgärten in Kraft getreten. Die wesentliche Neuerung ist die verpflichtende jährliche Überprüfung sowie eine Erstabnahme durch eine unabhängige Inspektionsstelle.
Mehr Infos bezüglich Zertifizierung von Seilgärten finden Sie hier!
Sachverständigengutachten
1995 wurde Walter Sieber vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Sachverständiger beeidigt.
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