
Zertifizierung und Gutachten 2
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Information über die EN 15567
Im Februar 2008 ist die Euronorm für Hochseilgärten in Kraft getreten. 2015 erschien nun die Neufassung. Die EN 15567 entstand in langwierigen Abstimmungen zwischen den unterschiedlichsten Interessensvertretungen. Sie ist sozusagen der Minimalkonsens. Sie gilt für alle Hochseilgärten sowie Niedrigseilgärten, die länger als eine Woche aufgebaut sind. Außerdem für mobile Bauten, wo also das gleiche Baugerüst immer wieder aufgebaut wird.
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Grundlegende Informationen zu Ropes Courses, Hochseilgärten, Adventure Parks usw.
Hier erfahren Sie umfassende Informationen zum Thema "Ropes Courses" -
Abenteuerparks, Hochseilgärten, Waldseilgärten, Action Parks, Zip Line, Parcours, Flying Fox, Niedrigseilgärten.mehr zu Grundlegende Informationen zu Ropes Courses, Hochseilgärten, Adventure Parks usw. »
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Philosophie der Siebert Consulting
Oberstes Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit auf Hochseilgärten. Die Erfüllung der EN 15567 bedeutet NICHT, dass ein konformer Hochseilgarten auch sicher ist. Dies wird durch Unfälle bedauerlicherweise klar belegt. Außerdem lässt die Norm einen großen Spielraum für Interpretationen.
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Dienstleistungen und Vorgangsweise
Erst- und Folgeinspektion gemäß EN 15567. Diese Norm fordert eine Inspektion, die durch eine unabhängige Prüfstelle (gemäß ISO 17020) durchgeführt werden sollte.
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Die Siebert-Formel
Hier können Sie ein Excel-Sheet zur leichteren Verwendung der Siebert-Formel herunterladen.