Hochseilgärten

Als zertifizierter Sachverständiger erstelle ich gerichtliche und private Gutachten und mache Jahreshauptinspektionen und Inspektionen vor Inbetriebnahme.

Im Februar 2008 ist die Euronorm EN 15567 für Hochseilgärten in Kraft getreten. Seit damals sind wir unabhängige Inspektionsstelle Typ A gemäß ISO/IEC 17020.

Grundlegende Informationen zu Ropes Courses, Hochseilgärten, Adventure Parks usw.

Begriffe

„Ropes Course“, zu deutsch Seilgarten, ist der Überbegriff. Er besteht aus:

  • Tragwerksystemen (Bäume, Masten, Felsen, an denen Stahlseile befestigt sind),
  • Aktionssystemen (Übungen wie Brücken, Balancierseile, Schwungseile, Seilbahnen, Kletterelemente)
  • Plattformen, wo die Teilnehmer stehen können
  • Sicherungssystemen

Eine Grundsätzliche Unterscheidung besteht zwischen

  • topropegesicherten Seilgärten („traditionelle Seilgärten“, „Teamelemente“, wo 1-3 Personen klettern und von anderen gesichert werden),
  • selbstgesicherten Anlagen, die wie Klettersteige gesichert werden, wo sich die TeilnehmerInnen selbstständig durch den Seilgarten bewegt und jede/r für sich die Selbstsicherungen bedient: Waldseilgärten, Abenteuerparks, Zip Line Parcours usw.
  • Niedrigseilgärten, wo durch die Gruppe mit den Händen gesichert/aufgefangen wird („Spotting“)

Unterschied zu ähnlichen Anlagen (Spielplatz, Klettersteig, Kletterwand)

Spielplatz: Ein Seilgarten unterscheidet sich von einem Spielplatz dadurch, dass a) der Zugang beschränkt und b) eine Beaufsichtigung erforderlich ist. Die Spielplatznorm (EN 1176 und 1177) gilt daher nicht für Hochseilgärten. Die Zugangsbeschränkung kann durch Zäune oder abnehmbare Aufstiegshilfen erfolgen. Ob ein versicherter Klettersteig (mit Stahlseil bzw. Trittbügel) ein Hochseilgarten ist, ist noch nicht geklärt. Sicher ist dies der Fall, wenn es einen Betreiber gibt, der Material zur Begehung zur Verfügung stellt und der Zugang beschränkt ist. Eine Kletterwand unterliegt einer eigenen Norm (EN 12572).

Gültige Normen und Standards

EN 15567 für Seilgärten

EN 15567, Teil 1 (Konstruktion und sicherheitstechnische Anforderungen) und Teil 2
(Anforderungen an den Betrieb), als ÖNORM in Österreich am 1.3.2008 national umgesetzt, 2015 neu aufgelegt, unwesentliche Ergänzungen 2020. Darin sind sämtliche Mindestanforderungen an die Konstruktion, Dokumentation, Inspektion Sicherheitsmanagement und Betreuung festgelegt. Eine Überprüfung ist nur für Teil 1 gefordert, obwohl die meisten Unfallursachen im Teil 2 enthalten sind.

Rundschreiben des BMUKK: bindend für Schulveranstaltungen

Am 19. Jänner 2009 erließ das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ein Rundschreiben, in dem Richtlinien für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen festgelegt wurden. In diesem Rundschreiben findet man auch eine entsprechende Checkliste, die vom Betreiber auszufüllen ist.

Der Sicherheitskreis Seilkletteranlagen…

… ist ein Zusammenschluss von Inspektoren und Gutachtern.  Zur Homepage des Sicherheitskreises

Die Standards der Berufsvertretungen ERCA und IAPA

Die ERCA (European Ropes Course Association) und die IAPA (International Adventure Park Association) haben jeweils Standards für Bau, Betrieb,
Inspektion und Ausbildung publiziert.

Inspektion

  1. Erstinspektion vor Inbetriebnahme: Für Hochseilgärten sollte gemäß EN 15567:2015 eine Erstinspektion durch eine unabhängige Prüfstelle Typ A gemäß EN ISO/IEC 17020:2004 erfolgen. Solche Prüfstellen dürfen nicht gleichzeitig bauen, betreiben, Statiken erstellen. Die ISO 17020 legt die Kriterien zur Unabhängigkeit und zur Qualitätssicherung der Inspektionsstelle fest.
  2. Die jährliche Abnahme sollte durch eine Prüfstelle Typ A, B oder C (darf auch selbst bauen usw.) erfolgen. Allerdings darf die Inspektion eines Seilgartens nicht durch die selbe Person vorgenommen werden, die diesen gebauthat oder wartet.
  3. Weitere Überprüfungen (z.B. Prüfstatiker) sind in der Norm nicht vorgesehen und auch nicht notwendig, wenn die Inspektionsstelle Fachkompetenz für Hochseilgärten aufweist.
    4. Der Betreiber selbst ist für alle Inspektionen während des Jahres verantwortlich: Tägliche Sichtprüfung, regelmäßige operative Inspektion mindestens alle 3 Monate – je nach Anzahl der Teilnehmer kann das auch wöchentlich notwendig sein.

Ausbildung

Es gibt eigene Ausbildungen zum Ropes Course Trainer, mit unterschiedlicher Qualität. Es gibt den Universitätslehrgang (mit Master-Lehrgang) zum akademisch geprüften Gruppentrainer Integrative Outdoor-Aktivitäten, der von der IOA (Prof. Amesberger) geleitet wird.  Alpine Ausbildungen ersetzen nicht eine Ausbildung zum Hochseilgarten-Trainer. Die Ausbildung zum Berg- und Skiführer ist kein Kompetenznachweis. Bergführer müssen eine spezielle Zusatzqualifikation machen.

Betreiber

Der Betreiber muss eine eindeutig definierte Person sein. Er ist für die Erstellung und Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen (Inspektionen, Wartungsmaßnahmen, Dokumentation, Handbuch,…) verantwortlich. Es ist nicht möglich, diese Verantwortung abzugeben, indem man ausgebildete Trainer einstellt, die eigenverantwortlich tätig sind. Jeder Seilgarten hat spezielle Anforderungen und es muss durch den Betreiber – ungeachtet der Ausbildung – eine Einschulung erfolgen (mit Übergabe der wesentlichen Teile des Betriebshandbuches).